Integrität

Qualität, die sich erklären, prüfen und halten lässt.

Ästhetik weckt Begehren. Evidenz schafft Vertrauen. Governance sorgt dafür, dass beides bleibt.

Mitgestaltung mit echter Macht

Menschen mit gelebter Erfahrung wirken mit bei Problemdefinition, Design, Schulung und Tests. Ihr Beitrag wird anerkannt, bezahlt und kann die endgültige Entscheidung ändern.

Verhältnismäßige Evidenz

Wir unterscheiden Barrierefreiheit, Vorliebe, Wohlbefinden, funktionale Unterstützung und klinisches Ergebnis. Wir sagen nur, was die Evidenz erlaubt.

Privatsphäre und Daten

Keine Emotionserkennung. Wir erheben nur das Nötigste, und Profile können von der Person eingesehen, mitgenommen oder gelöscht werden.

Ehrlichkeit des Weges

Jede Stufe kommuniziert nur, was sie leistet: Beigetreten ist nicht zertifiziert; ausgestattet ist nicht vorbereitet.

Würde und Begehren

Zeitgemäß, verständlich, altersgerecht. Weder klinisch noch kindlich.

Governance der Mission

Gesellschafter, Partner und Zertifizierer verpflichten sich auf die Charta, mit fachlicher Prüfung und zugänglichen Beschwerdewegen.

Aussagen und Sprache

Vier Evidenzstufen.

Wir sagen nicht: „ordnet das Gehirn neu“, „stellt das Gleichgewicht in Minuten wieder her“, „deutliche Reduktion von Krisen“.

FormulierungWann sie verwendet werden darf
„Entwickelt für …“Gestaltungsabsicht.
„Nutzende berichteten …“Es gibt qualitative Forschung.
„Verbunden mit …“Es gibt eine nicht-kausale Beobachtung.
„Hat nachweislich … reduziert“Nur mit geeigneten Studien zum eigenen Produkt.

NO HUMAN B-Test

Sechs Fragen, angewandt auf jede Entscheidung.

  1. Erweitert diese Entscheidung die Optionen des Menschen, oder schafft sie einen Ort, an dem wir erwarten, dass „diese Leute“ bleiben?
  2. Lernt die Hauptumgebung etwas dazu?
  3. Behält der Mensch die Kontrolle, auch die, zu gehen?
  4. Würde es auch ohne Kenntnis der Diagnose funktionieren?
  5. Würde eine Jugendliche oder ein Erwachsener das nutzen, ohne sich kindlich behandelt zu fühlen?
  6. Wenn wir das Wort „Inklusion“ aus der Präsentation streichen, ist es dann immer noch objektiv inklusiv?

Fällt eine Antwort durch, wird das Problem benannt, bevor es weitergeht.

Bezugsrahmen

UN-BRK, Art. 19 und 24UNESCO · Erklärung von SalamancaCAST · UDL 3.0WHO · ICFKI-Verordnung (EU) 2024/1689DSGVOBSI PAS 6463:2022ISO 21542:2021European Accessibility Act

Konkrete Normen und gesetzliche Pflichten werden Markt für Markt geprüft.